AGBs

Für wen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von "Die Fasterei" nachfolgend "Veranstalter" genannt, mit Ihrem Vertragspartner, nachfolgend "Kunde" genannt. "Kunde" ist, wer sich zu einer ambulanten oder außerhalb von Köln stattfindenden Fastenwoche bei Die Fasterei/Martina Schönegge anmeldet. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

 

Wer betreut mich während des Seminars?

Die gebuchten Leistungen werden durch den Veranstalter und dessen Mitarbeiter erbracht. Kurzfristige personelle Änderungen aufgrund von Kündigung, Krankheit oder ähnlichen Gründen können jederzeit vorgenommen werden und ziehen keine Minderung des Reisepreises nach sich.

 

Wo findet das Seminar statt?

Die Fastenseminare finden ambulant in Köln oder an anderen vom Veranstalter angegebenen Orten statt. Kurzfristige Änderungen des Veranstaltungsortes, der Veranstaltungsräumlichkeiten oder der Veranstaltungstermine behält sich der Veranstalter vor. Die Änderungen ziehen keine Minderung des Reisepreises nach sich.

 

Ambulantes Fasten:

 

Wie kommt der Vertrag zustande?

Die schriftliche Anmeldung gilt als verbindlich, wenn - sofern nicht eine persönliche und abweichende Regelung vereinbart wurde, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Fastenleiterhonorars erfolgt ist.

 

Wieviel kostet das Seminar?

Die Preise für die Veranstaltungen werden auf der Homepage www.die-fasterei.de veröffentlicht.

Wie kann ich von meiner Buchung zurücktreten?

Ich räume meinen Kunden folgendes Rücktrittsrecht ein:

  • bis 28 Tage vor Seminarbeginn: 100,-€ Stornogebühr, wenn das Vorgespräch und die Anamnese bereits stattgefunden haben.
  • 28 - 10 Tage vor Seminarbeginn: 50% der Kosten für das Seminar
  • 10 - 0 Tage vor Seminarbeginn: 100% der Kosten für das Seminar

Rücktrittsrecht

Der Veranstalter kann vom Vertrag über die Durchführung des Seminars zurücktreten,

  • wenn die Mindestanzahl von 3 TeilnehmerInnen nicht erreicht ist,
  • wenn der Veranstalter erkrankt und keine Ersatzkursleitung gestellt werden kann (der Veranstalter stellt in diesem Fall einen Ersatztermin in Aussicht
  • wenn äußere Umstände die Durchführung der Fastenwoche nicht ermöglichen (z.B. Pandemie)

Der Veranstalter kann die Betreuung eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin ablehnen oder abbrechen,

  • wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist
  • wenn der/die TeilnehmerIn durch ungebührliches Verhalten die Gruppe stört
  • wenn der/die TeilnehmerIn sich nicht an grundlegende Vorgaben der Fastenleitung hält
  • wenn der Gesundheitsfragebogen nicht rechtzeitig vor dem ersten Vorgespräch bei der Fastenleitung eintrifft (Frist wird genannt)
  • wenn der/die TeilnehmerIn wichtige gesundheitliche Details verschweigt, die einen Einfluss auf den Fastenverlauf haben können.